proRIS Consultants

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Die Partner der proRIS Consultants Group sind selbständige Unternehmer (Franchise-Nehmer), die ganzheitliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften anbieten. Die Partner wenden hierbei die Vorgehensweisen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der proRIS Consultants GmbH an.

Der Vertragspartner zum Auftraggeber ist der individuelle Partner. Als Gerichtsstand und anwendbares Recht gilt jeweils der Firmensitz des beauftragten Partners der proRIS Consultants GmbH.

Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsdatum, ohne weitere Abzüge. Alle Beträge sind in EUR, zuzüglich der gültigen MwSt. angegeben.

Mandatsvertrag / Honorare:

Die Honorare sind abhängig von der geschuldeten Leistung. Grundsätzlich besteht Anspruch, sobald der Kunde die Annahme einer Leistung bestätigt. Dies wird in der Regel ein schriftliches Mandat oder ein schriftlicher Auftrag sein.

Für die einzelnen Dienstleistungen halten wir entsprechende speziell angepasste Geschäftsbedingungen vor.

Das Honorar ist auch dann geschuldet, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht selber, sondern z.B. für eine andere mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmung, nutzt.

Dieser Honoraranspruch hat Gültigkeit bis 24 Monate nach Erbringung der Leistung

Die üblichen Reisekosten und Spesen des Partners sind in den Preisen enthalten. Spezielle Aufwendungen, z.B. Reisen ins Ausland, Nutzung von Sitzungszimmern oder daraus resultierende außergewöhnliche Spesen sind nicht enthalten.

Sollte der Auftraggeber während des Rekrutierungsprozesses von dem Mandat zurücktreten, ist das bis zum Prozessstatus angefallene Honorar zu leisten, mindestens jedoch 2/3 auf das vereinbarte bzw. zu erwartende Gesamthonorar. 

Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber während der Bearbeitung des Auftrages Leistungen von anderen Beratern in Anspruch nimmt. In diesem Fall kann der proRIS-Berater seinen Aufwand bzw. die nicht angenommene Leistung gemäß dem Prozessstatus, mindestens jedoch 2/3 auf das vereinbarte bzw. zu erwartende Gesamthonorar, in Rechnung stellen.

Sollte während der Bearbeitung eines Projekts eine wesentliche Verschiebung der Aufgabenstellung oder eine wesentliche Veränderung der Rahmenbedingungen eintreten, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, eine angemessene Anpassung des Beratungshonorars vorzunehmen.

Geheimhaltung:

Der Partner wird Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt geworden und die nicht ohnehin öffentlich zugänglich sind, zeitlich unbefristet geheim halten bzw. ausschließlich im Rahmen und Sinne des Auftragsverhältnisses nutzen sowie auch seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

Der Auftraggeber ist entsprechend den Datenschutzbestimmungen verpflichtet, personenbezogene Daten (z.B. von Kandidaten, die keinen Arbeitsvertrag erhalten), die ihm vom Berater übermittelt wurden, nach Beendigung des Auftrages zu vernichten bzw. zu löschen.

Direct / Executive Search (verklausuliert)

Honorar
(1) Durch die Annahme der zugestellten Bewerbungsunterlagen oder durch Kontaktaufnahme zu einem vorgeschlagenen Bewerber erkennt der Auftraggeber die AGBs der proRIS Consultants GmbH an.
(2) Das Beratungshonorar wird pauschal bzw. prozentual vom voraussichtlichen jährlichen Brutto-Ziel-Einkommen der zu besetzenden Stelle (einschließlich geldwerter Vorteile und Boni) berechnet und liegt zwischen
27% und 33% .
(3) Für Zieleinkommen unter einer bestimmten Summe gilt ein pauschales Beratungshonorar.
(5) Werden im Zusammenhang mit dem Tätigwerden des Partners mehrere vorgeschlagene Kandidaten unter Vertrag genommen, so gelten die Honorarregelungen für jeden einzelnen Vertragsabschluss. Vor Auftragserteilung können hierüber abweichende Preisstaffeln individuell vereinbart werden.
(6) Die üblichen Reisekosten und Spesen des Partners sind in den o.g. Honoraren enthalten. Die der Kandidaten nicht; diese trägt ggf. der Auftraggeber direkt. Spezielle Aufwendungen, wie Reisen ins Ausland, Nutzungen von Besprechungszimmern o.ä., welche entstehen sollten, sind ebenfalls nicht enthalten.

Fälligkeit bei Mandatsvertrag
(1) Der Kunde beauftragt den Partner exklusiv mit der Suche und Auswahl einer spezifizierten Position (Mandatsauftrag). Das hierfür fällige Beratungshonorar wird gemäß Projektfortschritt in drei gleichen oder drei individuell vereinbarten Raten wie folgt fällig:

1. Rate bei Start der Suche

2. Rate bei Beginn der Interviewrunde mit dem Mandanten

3. Rate bei Vertragsunterschrift

Bietet der Partner dem Kunden einen Kandidaten ohne Mandatsauftrag an (sogenannte „Platzierung“) und entsteht daraus irgendein Vertragsverhältnis mit diesem Kandidaten, wird das Beratungshonorar in einer Summe bei Unterzeichnung des Vertrages fällig.

Bewerbungsunterlagen
Vor der Weitergabe von Bewerbungsunterlagen holt der proRIS-Partner grundsätzlich das Einverständnis des Kandidaten ein.

Gewährleistung / Haftungsausschluss
(1) Die Parteien sind sich grundsätzlich darüber einig, dass das Risiko der getroffenen Kandidatenauswahl mit Unterzeichnung eines Vertrages auf den Kunden übergeht.
(2) Kündigt allerdings der Kunde dem durch einen Mandatsauftrag rekrutierten Kandidaten innerhalb der Probezeit (max. längstens während 3 Monate nach Arbeitsbeginn) aus Gründen der fachlichen Eignung, wird der proRIS-Partner diesen Kandidaten ohne erneute Honorarforderung ersetzen; mit Ausnahmen etwaiger spezieller Aufwendungen.
(3) Der Partner haftet dagegen nicht,

  • wenn ein rekrutierter Kandidat wegen wirtschaftlicher Gründe (z.B. Einstellungsstopp, Insolvenz, Konkurs) seitens des Kunden entlassen wird bzw. die Stelle nicht antreten kann.

  • wenn ein rekrutierter Kandidat wegen geänderter Rahmenbedingung (z.B. gravierende Änderung der Funktion oder Aufgabe, Versetzung, Standortverlegung, o.ä.) das Unternehmen verlässt bzw. die Stelle nicht antritt.

  • wenn ein Kandidat wegen Tod, Krankheit, Krieg oder anderer höherer Gewalt, dem Kunden nach Vertragsabschluss nicht mehr bzw. nicht länger zur Verfügung steht.

  • für Falschangaben des Kandidaten. Dem Partner ist es z.B. nicht möglich die Richtigkeit von Lebensläufen und die Echtheit von Zeugnissen zu überprüfen bzw. zu garantieren.

  • im Falle einer Platzierung gem. Ziff. 4 dieser AGB, wenn kein Honorar fällig geworden bzw. gezahlt worden ist. 

(4) Alle weiteren Haftungen werden ausgeschlossen.