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Die kuriosesten Kündigungsgründe – von Chef-nicht-grüßen bis Menschenleben-retten

Herbert Lattermann

Chef nicht gegrüßt

Ein Außendienstmitarbeiter begegnete seinem Chef zweimal außerhalb des Betriebs und hat ihn beide Male nicht gegrüßt. Für den Chef war das ein Grund, diesen Mitarbeiter zu kündigen – zumindest bis das Arbeitsgericht Köln die Kündigung wieder aufhob. Das Grüßen zu verweigern, ist absolut kein Kündigungsgrund, schon gar nicht außerhalb der Arbeitszeit.

Lebensgefährtin des Chefs zu alt geschätzt

Eine Auszubildende zur Rechtsanwalts-Fachangestellten in Mannheim bekam von ihrem Chef ein Foto seiner Lebensgefährtin gezeigt und sollte ihr Alter schätzen. „Anfang 40“ sagte sie und lag fast 10 Jahre daneben, die Dame war Anfang 30. Der Chef war aber sofort auf 180 und im darauf folgenden Streit kündigte er die Auszubildende fristlos. Das wurde natürlich vom zuständigen Gericht revidiert, aber die Auszubildende hatte zu diesem Zeitpunkt einen neuen Ausbildungsbetrieb gefunden.

Mitarbeiterin zu attraktiv

Der Zahnarzt James Knight aus Fort Dogde in Iowa, USA, kündigte seiner Arzthelferin Melissa Nelson, weil er sie „zu sexy“ fand. Er beurteilte sie zwar als ausgesprochen tüchtig, doch ihre Attraktivität gefährde seine Ehe, argumentierte er und beendete das Arbeitsverhältnis, das über zehn Jahre offenbar gut funktioniert hatte. Das zuständige amerikanische Gericht, der Supreme Court in Iowa, gab ihm Recht. Alle Richter waren Männer.

Brennendes Auto gelöscht

Ebenfalls aus den USA stammt der kuriose Fall von David Bowers, Mitarbeiter eines Supermarktes in Michigan, der auf dem Kundenparkplatz ein Auto in Flammen stehen sah und sofort nach draußen stürmte, um es zu löschen. ‚Unrechtmäßiges Verlassen des Arbeitsplatzes‘ bedeutete das für seinen Chef, der ihn feuerte, weil er ein Feuer gelöscht hatte.

Private Briefe auf Firmenkosten frankiert

In Hessen hat einer der Kundenbetreuer einer Versicherung private Briefe mit der Frankiermaschine seines Arbeitgebers freigemacht. Der Schaden betrug knapp fünf Euro, doch das war unerheblich, die Kündigung erfolgte fristlos und wurde vom hessischen Landesarbeitsgericht bestätigt – „rechtswidriges Erschleichen von Leistungen“.

Einem Ertrinkenden das Leben gerettet

Der Rettungsschwimmer Thomas Lopez aus Hallandale Beach in Florida eilte einem in Not geratenen Schwimmer zu Hilfe und rettete den Mann. Eigentlich ist das sein Job, aber er hat dafür seinen Zuständigkeitsbereich um 500 Meter verlassen. Dies war ihm auch bewusst, weshalb er seine Kollegen per Funk über die Rettungsaktion informierte. Ein Vorgesetzter untersagte diese Rettung, doch er lief weiter, obwohl ihm klar war, dass ihn das seinen Job kosten könnte. Andernfalls hätte es aber ein Menschenleben kosten können, was für Thomas Lopez wichtiger war. Er rettete den Mann und wurde gekündigt. Doch die Medien berichteten darüber und andere Kollegen reichten ihrerseits die Kündigung ein, so dass der Arbeitgeber diese Entscheidung noch einmal überdenken wollte. 

Quelle: karrierebibel.de